Parteigericht

Landes- und Kreisparteigericht der CDU Brandenburg
 
Der CDU Landesverband Brandenburg hat gemäß dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 24.07.1967 (Bundesgesetzblatt I Seite 773-781) ein Parteigericht eingerichtet. Sie sind Schiedsgerichte und nehmen die ihnen durch die Parteigerichtsordnung (PGO) und durch das Statut der CDU Deutschlands sowie durch die Satzung des Landesverbandes Brandenburg und deren Vereinigungen übertragenen Aufgaben und Pflichten wahr.
 
Die Satzung des CDU Landesverbandes bestimmt die Einrichtung eines Gemeinsamen Kreisparteigerichts für alle Angelegenheiten der Kreisverbände. Das davon zu unterscheidende Landesparteigericht ist für alle Verfahren zuständig, die den Landesverband betreffen.
 
Das Landes- bzw. Kreisparteigericht besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie aus Stellvertretern und werden für die Dauer von 4 Jahren vom Landesparteitag gewählt.
 
Das Landesparteigericht hat folgende Mitglieder:
 
Ordentliche Mitglieder:
 
Dr. Robert Heller (Vorsitzender) 
Laura Lazarus (Beisitzerin) 
Eckhart Johlige (Beisitzer) 
 
Stellvertretende Mitglieder:
 
Marius Amfalder
Marc Elxnat
Matthias Freundlieb
Dr. jur. Stefan Grabow
Thomas Weber
 
Das Landesparteigericht ist ansprechbar unter:
 
CDU Landesverband Brandenburg
Landesparteigericht
Gregor-Mendel-Straße 3
14469 Potsdam
 
Dem Gemeinsamen Kreisparteigericht gehören an:
 
ordentliche Mitglieder:
  
Alexander Richter (Vorsitzender) 
Renate Kiel (Beisitzerin)
Michel Grünke (Beisitzer)
 
stellvertretende Mitglieder:
 
Horst Fischer
Christian Kisch 
 
Es ist unter folgender Adresse zu erreichen:
 
CDU Landesverband Brandenburg
Gemeinsames Kreisparteigericht
Gregor-Mendel-Straße 3
14469 Potsdam
 
Die Mitglieder des Landesparteigerichts wurden am 25. März 2023 auf dem 37. Landesparteitag der CDU Brandenburg gewählt. Die Mitglieder des Gemeinsamen Kreisparteigerichts wurden am 4. September 2021 beim 36. Landesparteitag der CDU Brandenburg gewählt.